Der DMV

Der DMV – Die Vertretung der Musikverlage

Der DMV - Verband Deutscher Musikverlage e.V. ist ein Zusammenschluss von Musikverlagen aus dem gesamten Bundesgebiet. Als zweitältester Verband in Deutschland vertritt der DMV seit 1829 die Interessen aller Musikverlage – vom Großunternehmen bis zum kleinsten Chorverlag.

Mit rund 320 Musikverlagen erreicht der Verband einen Organisationsgrad von 90 Prozent des in Deutschland erwirtschafteten Umsatz im Musikverlagsbereich. Neben dem reinen Notengeschäft hat sich das Aufgabengebiet des DMV im Laufe der Jahre heute auf die Wahrung und Sicherung von Nutzungsrechten an Werken der Musik im Rundfunk-, Internet- und Tonträgerbereich sowie auf Rechts- und Wirtschaftsfragen und die Verwertungsgesellschaften ausgeweitet.

Die Musikverlage widmen sich der gesamten Vielfalt des musikalischen Lebens: Es geht um Komponist:innen, Textdichter:innen, aber auch um Aufführungspraxis und Verwertung der musikalischen Werke sowie nicht zuletzt um die Heranführung von jungen Menschen an die Musik. Der DMV fördert die musikalische Erziehung und die Aus- und Fortbildung des Berufsnachwuchses ebenso wie das aktive Musizieren und seine Bedeutung in der Gesellschaft.

Der Verband und seine Mitglieder fördern in der breiten Öffentlichkeit das Bewusstsein für die Belange der Verlage und der mit ihnen verbundenen Autoren, also den Urhebern. Die Verleihung der Preise „Bestes Konzertprogramm der Saison“ und des Deutschen Musikeditionspreises „BEST EDITION“ sind die jährlichen Höhepunkte des DMV in der öffentlichen Wirkung.

Ein zentraler Punkt der Verbandstätigkeit ist die Lobbyarbeit auf politischer und kultureller Ebene. Es ist eine der vielen Aufgaben des Verbandes, Regierungsvertreter aller Ebenen über Themen, die für die Musikverlegergemeinschaft relevant sind, zu informieren und bei Gesetzesvorhaben, die Autor:innen und ihre wirtschaftlichen Partner betreffen, Stellungnahmen zu verfassen und den Gesetzgeber zu beraten.

Diese Seiten bieten Ihnen die Möglichkeit, schnell und unbürokratisch mit uns und unseren Mitgliedern in Kontakt zu treten. In der Rubrik Musikverlage finden Sie Links zu unseren Mitgliedsfirmen.

SATZUNG (Stand 2024)

 

Der DMV – Die Vertretung der Musikverlage

Der Deutsche Musikverleger-Verband e.V. (DMV) ist als Interessenvertretung ein Zusammenschluss von Musikverlagen aus dem gesamten Bundesgebiet. Er vertritt als zweitältester Verband in Deutschland – nach dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels – die Interessen aller Musikverlage, vom Großunternehmen bis zum kleinsten Chorverlag.
Mit rund 350 Musikverlagen erreicht der Verband einen Organisationsgrad von über 90% der in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Musikverlage. Neben dem reinen Notengeschäft hat sich das Aufgabengebiet des seit mehr als 180 Jahren tätigen Verbandes heute auf die Wahrung und Sicherung von Nutzungsrechten an Werken der Musik im Rundfunk-, Internet- und Tonträgerbereich sowie auf Rechts- und Wirtschaftsfragen und die Verwertungsgesellschaften ausgeweitet.
Die Musikverlage widmen sich der gesamten Vielfalt des musikalischen Lebens: Es geht um die Komponisten, die Textdichter, aber auch um die Aufführungspraxis, die Verwertung der musikalischen Werke und nicht zuletzt um die Heranführung von jungen Menschen an die Musik. Der DMV fördert die musikalische Erziehung und die Aus- und Fortbildung des Berufsnachwuchses sowie das aktive Musizieren und seine Bedeutung in der Gesellschaft.

Der Verband und seine Mitglieder fördern das Bewusstsein in der breiten Öffentlichkeit für die Belange der Verlage und der Urheber. Die Verleihung des Preises für das Beste Konzertprogramm und des Deutschen Musikeditionspreises „Best Edition“ sind Höhepunkte des DMV in der öffentlichen Wirkung.

Ein zentraler Punkt der Verbandstätigkeit ist die Lobbyarbeit auf politischer und kultureller Ebene. Es ist eine der vielen Aufgaben des Verbandes, Regierungsvertreter aller Ebenen über Themen, die für die Musikverlegergemeinschaft relevant sind, zu informieren und sie bei Gesetzen, die die Musikverleger betreffen, zu beraten. So waren Vertreter des DMV bei der Erarbeitung des sog. zweiten Korbs des Urheberrechtsgesetzes im ständigen Dialog mit den zuständigen Gremien.

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