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Mitglied werden im Deutschen Musikverleger-Verband e.V.

Zur Aufnahme erforderlich ist: Der Nachweis einer ausreichenden musikverlegerischen Tätigkeit, die schriftliche Verpflichtung, die Satzung des Verbandes anzuerkennen und die Rahmen dieser Satzung gefassten Beschlüsse zu verfolgen.