NEWS vom 02. März 2010
DMV zur Vorratsdatenspeicherung: Der Gesetzgeber ist jetzt gefragt
Das Gericht begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass die anlasslose Speicherung von Daten, z.B. wer wann mit wem telefoniert oder im Internet kommuniziert, beim Bürger ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorruft. Im Übrigen sei dies ein besonders schwerer Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt. Daraus schlussfolgern die Verfassungshüter, dass der Gesetzgeber seiner Verantwortung, für welche Verwendungszwecke die Datenspeicherung zu begrenzen sei, nicht gerecht worden sei. Als Konsequenz seien die Daten unverzüglich zu löschen. Erwartet wird eine klare Regelung zur Datensicherheit, zur Begrenzung der Datenverwendung, zur Transparenz und zum Rechtsschutz. Damit hat das Gericht im Grundsatz die Notwendigkeit einer Datenspeicherung anerkannt. Welche Anforderung an die Datenverwendung gestellt werden, werden vom Gericht ebenfalls erörtert. Dabei sind die Anforderungen an die mittelbare Nutzung der Daten zur Identifizierung von IP-Adressen weniger streng und ermöglichen auch weiterhin die Durchsetzung des Urheberrechts bei konkreten Verletzungen.
Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im DMV, Gabriele Schulze-Spahr, hierzu: „Positiv ist, dass das Bundesverfassungsgericht die EU-Richtlinie, die der deutschen Regelung zugrunde liegt, nicht angetastet hat. Danach können nun im Einklang mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts die gesetzlichen Regelungen nachgebessert werden. Deshalb ist jetzt der Gesetzgeber am Zug. Der DMV wird diese Arbeit kritisch begleiten“, so Frau Schulze-Spahr.Dabei sei eine gewisse Eile geboten, da nach der heute veröffentlichten Entscheidung alle vorhandenen Daten zu löschen sind. „Für die Entscheidung nicht maßgeblich, aber juristisch sehr interessant sei im Übrigen, dass zwei Verfassungsrichter in Sondervoten in der Speicherung der Verkehrsdaten für die Dauer von sechs Monaten bei den Diensteanbietern keinen Verstoß gegen das Grundgesetz sehen“, erklärte Frau Schulze-Spahr weiter.